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Drohnenführerschein & Kenntnisnachweis

Hintergrundwissen Drohnen & Recht: Der Drohnenführerschein

 

Nach dem Bekanntwerden zahlreicher Unfälle und dem unsachgemäßen Umgang einiger Drohnenpiloten mit Ihrem Modell  (Fliegen in Flugverbotszonen um Flughäfen, Fliegen über Menschenansammlungen,…) schritt der Gesetzgeber ein: Neue verschärfte Gesetze sollen nun in Deutschland die Sicherheit des Luftraums gewährleisten und Menschen vor den unbemannten Flugobjekten schützen. 

Doch schnell zeigte sich: Allein mit Flugverbotszonen und Gewichtsbegrenzungen konnte die Zahl der Unfälle, die im Zusammenhang mit Drohnen und Quadrokoptern stehen, langfristig nicht gesenkt werden. Eine Vielzahl der Unfälle ist nämlich auf Unwissenheit oder Leichtsinn der Piloten zurückzuführen. Deshalb müssen sich viele Drohnenpiloten nun rund um die sich rasch weiterentwickelnde Drohnentechnologie weiterbilden und schulen lassen.

Am Ende steht ein Fragenbogen, in denen die Piloten ihr technisches Verständnis und ihr rechtliches Wissen unter Beweis stellen müssen. Nur wer sein Know-How nachweist, erhält die offizielle Lizenz, seinen Multicopter in Deutschland fliegen zu lassen zu dürfen.

 

Seit Herbst 2017 ist der Drohnenführerschein Pflicht
Sogar im Bundesverkehrsministerium war der Drohnenführerschein lange Zeit ein Thema über das hitzig diskutiert wurde. Seit dem Herbst 2017 ist die Regelung aber nun klar und unmissverständlich:

Jeder, der einen Quadrokopter fliegen lassen möchte, muss entsprechende Kenntnisse im Umgang mit dem Flugobjekt nachweisen können. Kann die betreffende Person dies nicht, drohen empfindliche Bußgelder.

Fragen zum Drohnenführerschein, die sich Drohnenpiloten immer wieder stellen, sind:

•        Welche Kenntnisse genau nachgewiesen werden müssen?

•        Wer den Drohnenführerschein ausstellt?

•        Welche Kosten und welcher Aufwand mit der Erlangung des entsprechenden Nachweises verbunden sind?

 

Was müssen Drohnen Piloten für den Kenntnisnachweis nachweisen?

Die Bewerber für einen Drohnenführerschein bzw. behördlichen Kenntnisnachweis für das Führen von Drohnen und Quadrokoptern sind aufgefordert, ausgewählte Prüfungsfragen zu beantworten. Dabei handelt es sich um Prüfungsfragen aus den Bereichen Luftfahrtnavigation, Meteorologie undnatürlich Luftrecht.

 

Der Kenntnisnachweis für das Führen von Drohnen wird von offiziellen Stellen, welche vom deutschen Luftfahrt-Bundesamt zertifiziert sind, bescheinigt und ausgestellt. Aktuell gibt es ca. 25 offizielle Stellen, die in Bezug auf einen Kenntnisnachweis für das Führen von Drohnen kontaktiert werden können. Da aktuell aber immer noch weitere Stellen, wie zum Beispiel offizielle Flugschulen, den Zertifizierungsprozess für das Ausstellen von Kenntnisnachweisen durchlaufen, dürfte die Zahl der Instanzen und Anlaufstellen in Zukunft aber noch deutlich ansteigen.

Für all diejenigen, die noch keinen Drohnenführerschein besitzen und vor einem zu großen Aufwand zurückschrecken, kann Entwarnung gegeben werden: Das Beantworten der Prüfungsfragen ist heute auch schon mündlich oder online möglich. Der Zeitaufwand für das Lernen der Theorie kann in wenigen Stunden aufgebracht werden. Wer in einem Luftsportverein Mitglied ist, der kann sich die Einweisung in die relevanten Themengebiete ggf. auch durch den Verband bestätigen lassen. Die Einweisung ist allerdings lediglich für Flugmodelle gültig.

Was viele Drohnenpiloten bzw. diejenigen, die es zukünftig werden möchten, zum Beispiel oft nicht wissen, ist die Tatsache, dass eine Luftfahrthaftpflichtversicherung oder zumindest eine adäquate Privathaftpflicht für jeden Drohnenpiloten obligatorisch ist. Wer keine Drohnen-Haftpflichtversicherung vorweisen kann, macht sich strafbar und riskiert im Falle eines Schadens, in prekäre finanzielle Situationen zu kommen.

 

Dank speziellen Anbietern für Multicopter Haftpflichtpolicen, die Luftfahrthaftpflichtversicherungen für Drohnen bereits ab einem Preis von unter 70 Euro pro Jahr und Privathaftpflichtversicherungen mit Drohneneinschluss ab derzeit 32.76EUR im Jahr anbieten, ist der Abschluss einer adäquaten Drohnenversicherung heute nicht nur spielend einfach und schnell, sondern darüber hinaus auch noch sehr preiswert möglich.

 

Brauche ich als Drohnen Pilot grundsätzlich einen Drohnenführerschein?

Drohnen gibt es heute in nahezu allen Formaten. Die kleinsten unter ihnen zählen als Spielzeug und fallen nicht unter die neue Drohnenverordnung. Ein Kenntnisnachweis für das Fliegen der Spielzeugdrohnen ist selbstverständlich nicht notwendig. Der Gesetzgeber hat durch die neue Drohnenverordnung klar festgelegt, dass ausschließlich diejenigen Piloten von Quadrokoptern einen Drohnenführerschein bzw. Kenntnisnachweis vorweisen müssen, welche Flugobjekte mit einem Startgewicht von 2 Kilogramm oder mehr fliegen lassen möchten.

Wer sich im Bereich der aktuellen Drohnenmodelle auskennt, der wird aber sicher wissen: Beinahe alle hochkarätigen Modelle der führenden Drohnenhersteller überschreiten die genannte Gewichtsgrenze bei weitem.

Der behördliche Kenntnisnachweis für das Führen von Drohnen kann ab einem Alter von 16 Jahren erworben werden. Die Bescheinigung für das Fliegen von Flugmodellen kann hingegen sogar schon an 14-jährige Piloten ausgestellt werden.

 

Welche weiteren Richtlinien sind wissens- und beachtenswert?
Zusätzlich zu den Regelungen in Bezug auf den erforderlichen Kenntnisnachweis müssen Piloten wissen, dass für Drohnen, die ein Startgewicht von 5 Kilogramm überschreiten, zusätzlich eine amtliche Aufstiegsgenehmigung benötigt wird. An dieser Stelle sind die Bundesländer und die entsprechenden Luftfahrtlandesbehörden zuständig. Unabhängig von den gesetzlichen Vorgaben zum Kenntnisnachweis legt die aktuelle Drohnenverordnung fest, dass alle Drohnen ab einem Gewicht von 250 Gramm der Kennzeichnungspflicht unterliegen und mit feuerfesten Plaketten ausgestattet sein müssen, auf denen der Halter ausgewiesen ist. Weitere Infos zu Drohnen Plaketten finden Sie z.B. hier.

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